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   LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10   

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LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10 (https://dejure.org/2013,5889)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05.02.2013 - L 1 KR 222/10 (https://dejure.org/2013,5889)
LSG Hessen, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - L 1 KR 222/10 (https://dejure.org/2013,5889)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R

    Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10
    Hiernach sind die Krankenkassen berechtigt gewesen, Gesamtvergütungsanteile zur Finanzierung konkreter, bereits abgeschlossener Integrationsverträge einzubehalten (BSG, Urteile vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R und B 6 KA 27/07 R; Baumann in: jurisPK, § 140d SGB V, Rn 26).

    Erforderlich ist vielmehr ein Konzept längerfristiger, gemeinsam aufeinander abgestimmter Behandlungen von Haus- und Fachärzten oder von Fachärzten unterschiedlicher Gebiete (s. BSG, Urteile vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07, B 6 KA 27/07 R).

    Auch zwischen dem Akutkrankenhaus und dem Träger einer stationären Rehabilitationseinrichtung bestehen im traditionellen Versorgungssystem Schnittstellenprobleme, die im Interesse der betroffenen Patienten durch ein Versorgungsangebot aus einer Hand überwunden werden können (s. BSG, Urteile vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R und B 6 KA 27/07 R).

    Als wichtiges Indiz hierfür liegt vor, wenn den Leistungserbringern eine verschiedene Vergütungsregime überschreitende Budgetverantwortung obliegt und sie z.B. für die Gesamtbehandlungsmaßnahmen eine Vergütungspauschale erhalten (s. BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R).

    Die gemeinsame Registrierungsstelle (BQS) prüft weder, noch stellt sie verbindlich fest, dass ein Vertrag im Sinne des § 140a Abs. 1 SGB V vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 27/07 R).

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 5/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anforderung an integrierte - verschiedene

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10
    Hiernach sind die Krankenkassen berechtigt gewesen, Gesamtvergütungsanteile zur Finanzierung konkreter, bereits abgeschlossener Integrationsverträge einzubehalten (BSG, Urteile vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R und B 6 KA 27/07 R; Baumann in: jurisPK, § 140d SGB V, Rn 26).

    Erforderlich ist vielmehr ein Konzept längerfristiger, gemeinsam aufeinander abgestimmter Behandlungen von Haus- und Fachärzten oder von Fachärzten unterschiedlicher Gebiete (s. BSG, Urteile vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07, B 6 KA 27/07 R).

    Auch zwischen dem Akutkrankenhaus und dem Träger einer stationären Rehabilitationseinrichtung bestehen im traditionellen Versorgungssystem Schnittstellenprobleme, die im Interesse der betroffenen Patienten durch ein Versorgungsangebot aus einer Hand überwunden werden können (s. BSG, Urteile vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R und B 6 KA 27/07 R).

    Damit regelt der Vertrag eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung im Sinne einer integrierten Versorgung gemäß §§ 140a ff SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R - zu einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung).

  • LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KR 76/08

    Kürzung der Rechnung über erbrachte Krankenhausbehandlung zum Zwecke der

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10
    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG, Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010 - L 5 KR 12/08; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. September 2009 - L 9 KR 470/08; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 1 KR 76/08.

    Gerade in den Jahren 2004 und 2005 konnten nur grobe Schätzungen hinsichtlich des Finanzbedarfs angestellt werden, da dieser sich aus verschiedenen, in ihrer Größe nicht genau bestimmbaren Determinanten ergeben hat (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 1 KR 76/08).

  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10
    Der Einbehalt der Vergütungsanteile zur Anschubfinanzierung von Integrationsverträgen durch die Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern bzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt durch Aufrechnung im Gleichordnungsverhältnis und nicht durch Verwaltungsakt ( BSG, Urteile vom 2. November 2010 - B 1 KR 11/10 R - und 25. November 2010 - B 3 KR 6/10 R).

    Eine bloß überschlägige, die Grundvoraussetzungen des Vertrages über integrierte Versorgung einbeziehende sozialgerichtliche Prüfung ist ausreichend (BSG, Urteile vom 2. November 2011 - B 1 KR 11/10 R - und 25. November 2011 - B 3 KR 6/10 R).

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 6/10 R

    Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Anschubfinanzierung -

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10
    Der Einbehalt der Vergütungsanteile zur Anschubfinanzierung von Integrationsverträgen durch die Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern bzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt durch Aufrechnung im Gleichordnungsverhältnis und nicht durch Verwaltungsakt ( BSG, Urteile vom 2. November 2010 - B 1 KR 11/10 R - und 25. November 2010 - B 3 KR 6/10 R).

    Eine bloß überschlägige, die Grundvoraussetzungen des Vertrages über integrierte Versorgung einbeziehende sozialgerichtliche Prüfung ist ausreichend (BSG, Urteile vom 2. November 2011 - B 1 KR 11/10 R - und 25. November 2011 - B 3 KR 6/10 R).

  • SG Berlin, 29.08.2012 - S 36 KR 2137/10

    Krankenversicherung - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der integrierten

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10
    Darüber hinaus können durch die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen, von Koordinationsproblemen im Behandlungsablauf und von Wartezeiten Ziele integrierter Versorgung erreicht werden (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010; a.A. SG Berlin, Urteil vom 29. August 2012 - S 36 KR 2137/10 - Rn 76 ff.).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 7/07 R

    Anforderungen an eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende integrierte

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10
    Diese Form der integrierten Versorgung habe das Bundessozialgericht mit Entscheidung vom 6. Februar 2008 (B 6 KA 7/07 R) anerkannt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 9 KR 470/08

    Integrierte Versorgung; Einbehalt von Krankenhausvergütung; Beweislast; Vorlage

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10
    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG, Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010 - L 5 KR 12/08; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. September 2009 - L 9 KR 470/08; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 1 KR 76/08.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - L 5 KR 12/08

    Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Anschubfinanzierung - Recht auf

    Auszug aus LSG Hessen, 05.02.2013 - L 1 KR 222/10
    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG, Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. April 2010 - L 5 KR 12/08; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. September 2009 - L 9 KR 470/08; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24. Juni 2009 - L 1 KR 76/08.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - L 6 KR 70/12

    Krankenversicherung - Vorliegen der Voraussetzungen eines Vertrags zur

    Liege damit eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung vor, sei irrelevant, zu welchem Zeitpunkt welche Ärzte beigetreten seien (Hinweis auf LSG Hamburg, Urteil vom 20. Mai 2015 - L 5 KA 60/13 - juris; Hessisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2013 - L 1 KR 222/10 R - juris).

    Schließlich fehlt eine plausible prognostische Kalkulation dazu, dass die Einbehalte rechnerisch zur Umsetzung der konkreten integrierten Versorgungsform erforderlich waren (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 6. Februar 2008 - B 6 KA 5/07 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Januar 2015 - L 4 KR 99/12 - juris; Hessisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2013 - L 1 KR 222/10 - juris).

  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Ähnliche Verträge seien von den Landessozialgerichten Rheinland- Pfalz (in dem Verfahren L 4 KR 12/08) und Hessen (Verfahren L 1 KR 222/10) als wirksam angesehen worden.

    Dies ist allerdings im Einzelfall davon abhängig, ob sie die integrierte Versorgung von Versicherten selbst anbieten oder ob es hierzu erst eines zukünftigen Beitritts (ärztlicher) Leistungserbringer bedarf (Hessisches LSG, a.a.O., Hessisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2013 - L 1 KR 222/10, KHE 2013/10).

  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 60/13

    Höhere Gesamtvergütung und Einbehalt zum Zweck der Anschubfinanzierung

    Da dies wegen der unterschiedlichen Art und des Inhalts der zu erbringenden Leistungen selbst dann gilt, wenn derselbe Träger übergreifend sowohl ein Krankenhaus als auch eine Reha-Einrichtung betreibt, ist es unschädlich, dass sich ein gerade angesichts § 140b Abs. 5 SGB V wirksamer Beitritt niedergelassener Ärzte nicht nachweisen lässt und dass auf Seiten der Leistungserbringer offenbar ausschließlich Kliniken desselben Konzerns (hier der Unternehmensgruppe D.) standen (vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2013 - L 1 KR 222/10, juris, Rn. 31).
  • LSG Hamburg, 03.12.2014 - L 5 KA 16/12
    Dies ist allerdings im Einzelfall davon abhängig, ob sie die integrierte Versorgung von Versicherten selbst anbieten oder ob es hierzu erst eines zukünftigen Beitritts (ärztlicher) Leistungserbringern bedarf (Hessisches LSG, a.a.O., Hessisches LSG, Urteil vom 5. Februar 2013 - L 1 KR 222/10, KHE 2013/10).
  • LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 57/12

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung eines Vertrags über eine integrierte

    Daher sind im Streitfall die Verträge daraufhin zu überprüfen, ob ein Vertrag vorliegt, der eine integrierte Versorgung zum Gegenstand hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2010, L 5 KR 12/08; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.09.2009, L 9 KR 470/08; LSG Hessen, Urteil vom 05.02.2013, L 1 KR 222/10; a.A. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.06.2009, L 1 KR 76/08).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 1 KR 222/10   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 1 KR 222/10 (https://dejure.org/2010,95157)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.09.2010 - L 1 KR 222/10 (https://dejure.org/2010,95157)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. September 2010 - L 1 KR 222/10 (https://dejure.org/2010,95157)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 1 KR 222/10
    Denn - so die ständige Rechtsprechung des BSG -: Bei Abweichungen zwischen den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen geben die letzteren den Ausschlag (siehe nur: BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06; BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 12 KR 28/03 R).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 1 KR 222/10
    Denn - so die ständige Rechtsprechung des BSG -: Bei Abweichungen zwischen den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen geben die letzteren den Ausschlag (siehe nur: BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06; BSG, Urteil vom 22. Juni 2005, B 12 KR 28/03 R).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 1 KR 222/10
    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich an sich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, sondern der Geschäftsführer vollkommen freie Hand in der Führung des Unternehmens hat, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann" (siehe nur: BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R; w. N. bei: Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage in: JURIS PK-SGB IV, § 7, Randnoten 97 f. ; ebenso bereits der erkennende Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2009, L 1 KR 52/09).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 1 KR 222/10
    Aus § 183 Satz 3 SGG wird jedoch der allgemeine Regelungssatz entnommen, dass bei Streitigkeiten um den sozialversicherungsrechtlichen Status grundsätzlich Kostenpriviligierung gegeben ist, und zwar auch dann, wenn der Status des Klägers - rechtskräftig - nicht als versicherungspflichtig festgestellt wird (allgemeine Ansicht, siehe nur: BSG, Urteil vom 5. Oktober 2006, B 10 LW 5/05 R; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 183, Randnote 6 c; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2009, a.a.O.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 1 KR 52/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.09.2010 - L 1 KR 222/10
    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich an sich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, sondern der Geschäftsführer vollkommen freie Hand in der Führung des Unternehmens hat, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann" (siehe nur: BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001, B 12 KR 10/01 R; w. N. bei: Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage in: JURIS PK-SGB IV, § 7, Randnoten 97 f. ; ebenso bereits der erkennende Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. August 2009, L 1 KR 52/09).
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 175/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    46 Dabei hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile vom 28.09.1011 - L 8 KR 300/10 und L 8 KR 79/10; Urteile vom 25.02.2010 L 8 KR 81/09 und L 8 KR 246/08) fest, dass entgegen der Rechtsauffassung des Klägers und derjenigen, welche in den von seinem Prozessbevollmächtigten angeführten sozialgerichtlichen Entscheidungen (z.B. Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010 - L 5 KR 204/09; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 - und vom 14.09.2010 - L 1 KR 222/10 -) vertreten wird, das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nicht bereits dann verneint werden kann, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles der als Arbeitnehmer geführte (leitende) Angestellte oder Fremdgeschäftsführer faktisch vollkommen freie Hand in der Führung der Geschicke des Unternehmens hat und wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2010 - L 1 KR 41/09
    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, sondern der Geschäftsführer vollkommen freie Hand in der Führung des Unternehmens hat, die Ordnung des Betriebes selbst prägt und deshalb faktisch wie ein Alleininhaber "frei schalten und walten" kann (vgl BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, JURIS- PK SGB IV, § 7 Rdnr 97 f; Urteile des erkennenden Senates vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09, 14. September 2010 - L 1 KR 222/10).
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 272/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Sohn -

    52 Dabei hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile vom 28.09.1011 - L 8 KR 300/10 und L 8 KR 79/10; Urteile vom 25.02.2010 L 8 KR 81/09 und L 8 KR 246/08) fest, dass entgegen einer auch in der Rechtsprechung der Sozialgerichte häufiger vertretenen Rechtsauffassung (vgl. z.B. Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010 - L 5 KR 204/09; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 und vom 14.09.2010 - L 1 KR 222/10) das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nicht bereits dann verneint werden kann, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles der als Arbeitnehmer geführte (leitende) Angestellte oder Fremdgeschäftsführer faktisch vollkommen freie Hand in der Führung der Geschicke des Unternehmens hat und wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann".
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 338/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    37 Dabei hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile vom 28.09.1011 - L 8 KR 300/10 und L 8 KR 79/10; Urteile vom 25.02.2010 - L 8 KR 81/09 und L 8 KR 246/08) fest, dass entgegen einer auch in der Rechtsprechung der Sozialgerichte häufiger vertretenen Rechtsauffassung (vgl. z.B. Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010 - L 5 KR 204/09; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 und vom 14.09.2010 - L 1 KR 222/10) das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nicht bereits dann verneint werden kann, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles der als Arbeitnehmer geführte (leitende) Angestellte oder Fremdgeschäftsführer faktisch vollkommen freie Hand in der Führung der Geschicke des Unternehmens hat und wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann".
  • LSG Hessen, 27.10.2011 - L 8 KR 335/09

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Ehegatte -

    38 Dabei hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile vom 28.09.1011 - L 8 KR 300/10 und L 8 KR 79/10; Urteile vom 25.02.2010 L 8 KR 81/09 und L 8 KR 246/08) fest, dass entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin und derjenigen, welche in den von ihrem Prozessbevollmächtigten angeführten sozialgerichtlichen Entscheidungen (z. B. Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 23.09.2010 - L 5 KR 204/09; Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 27.05.2009 - L 1 KR 293/07 und vom 14.09.2010 - L 1 KR 222/10) vertreten wird, das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung nicht bereits dann verneint werden kann, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles der als Arbeitnehmer geführte (leitende) Angestellte oder Fremdgeschäftsführer faktisch vollkommen freie Hand in der Führung der Geschicke des Unternehmens hat und wie ein Alleininhaber "frei Schalten und Walten kann".
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2013 - L 4 KR 479/13
    Als besonderer Umstand des Einzelfalles kann darüber hinaus gelten, wenn der/die Gesellschafter von dem ihm/ihnen rechtlich zustehenden Direktionsrecht gegenüber dem Geschäftsführer tatsächlich in keiner Weise Gebrauch macht/machen, also der Geschäftsführer bei seinem unternehmerischen Einfluss keine Beschränkungen zu erwarten hat (vgl. BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R; Segebrecht/Wissing/Scheer/Wrage, JURIS- PK SGB IV, § 7 Rdnr. 97 f; Urteile vom 26. August 2009 - L 1 KR 52/09, 14. September 2010 - L 1 KR 222/10).
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